
Die Datenschutzordnung konkretisiert § 16 der Satzung und die Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG
§ 1 – Rechtsgrundlagen
Diese Ordnung basiert auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den Bestimmungen der Vereinssatzung.
Sie konkretisiert die Datenschutzregelung gemäß § 16 der Satzung.
§ 2 – Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist der Vorstand des Vereins.
Mitglieder können sich bei Fragen zu ihren Daten an die offizielle Vereinsadresse wenden:
admin@eki-hamburg.de
§ 3 – Erfasste Daten und Verarbeitungszwecke
Der Verein erhebt und verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
- Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail.
- Mitgliedsdaten: Beitrittsdatum, Status der Mitgliedschaft, Stimm- und Wahlrecht.
- Zahlungsdaten: Bankverbindung (IBAN/BIC) bei SEPA, Nachweise bei Überweisungen.
- Bildmaterial (Fotos/Videos) von Vereinsveranstaltungen – nur nach schriftlicher Zustimmung.
Zwecke:
- Verwaltung der Mitgliedschaft und Kommunikation.
- Beitragseinzug, Buchhaltung und steuerliche Pflichten.
- Organisation von Vereinsveranstaltungen.
- Öffentlichkeitsarbeit (Bildnutzung) nach gesonderter Zustimmung.
§ 4 – Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Satzung und dieser Ordnung.
Für besondere Verarbeitungen wie die Veröffentlichung von Fotos ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
§ 5 – Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht:
- auf Auskunft über gespeicherte Daten,
- auf Berichtigung unrichtiger Daten,
- auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, soweit gesetzlich zulässig,
- auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen,
- erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
§ 6 – Dauer der Speicherung
- Daten werden während der Mitgliedschaft gespeichert.
- Nach Austritt werden personenbezogene Daten nach zwei Jahren gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Finanz- und steuerrelevante Daten werden gemäß Steuerrecht 10 Jahre aufbewahrt.