Datenschutzordnung

Die Datenschutzordnung konkretisiert § 16 der Satzung und die Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG

§ 1 – Rechtsgrundlagen

Diese Ordnung basiert auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den Bestimmungen der Vereinssatzung.
Sie konkretisiert die Datenschutzregelung gemäß § 16 der Satzung.

§ 2 – Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist der Vorstand des Vereins.
Mitglieder können sich bei Fragen zu ihren Daten an die offizielle Vereinsadresse wenden:
admin@eki-hamburg.de

§ 3 – Erfasste Daten und Verarbeitungszwecke

Der Verein erhebt und verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

  1. Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail.
  2. Mitgliedsdaten: Beitrittsdatum, Status der Mitgliedschaft, Stimm- und Wahlrecht.
  3. Zahlungsdaten: Bankverbindung (IBAN/BIC) bei SEPA, Nachweise bei Überweisungen.
  4. Bildmaterial (Fotos/Videos) von Vereinsveranstaltungen – nur nach schriftlicher Zustimmung.

Zwecke:

  • Verwaltung der Mitgliedschaft und Kommunikation.
  • Beitragseinzug, Buchhaltung und steuerliche Pflichten.
  • Organisation von Vereinsveranstaltungen.
  • Öffentlichkeitsarbeit (Bildnutzung) nach gesonderter Zustimmung.

§ 4 – Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Satzung und dieser Ordnung.
Für besondere Verarbeitungen wie die Veröffentlichung von Fotos ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

§ 5 – Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht:

  • auf Auskunft über gespeicherte Daten,
  • auf Berichtigung unrichtiger Daten,
  • auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, soweit gesetzlich zulässig,
  • auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen,
  • erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.

§ 6 – Dauer der Speicherung

  • Daten werden während der Mitgliedschaft gespeichert.
  • Nach Austritt werden personenbezogene Daten nach zwei Jahren gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  • Finanz- und steuerrelevante Daten werden gemäß Steuerrecht 10 Jahre aufbewahrt.
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