
Diese Ordnung basiert auf § 8 der Satzung und regelt Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge
§ 1 – Rechtsgrundlage
Diese Ordnung basiert auf § 8 der Satzung des Vereins, wonach von den Mitgliedern Beiträge erhoben werden und die Höhe sowie Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden.
§ 2 – Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat, gemäß dem zuletzt von der Mitgliederversammlung gefassten Beschluss.
§ 3 – Zahlungsweise
Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten. Jedes Mitglied kann wählen zwischen:
- monatlich,
- vierteljährlich,
- halbjährlich oder
- jährlich.
§ 4 – Zahlungsarten
Die Beiträge sind ausschließlich zu entrichten durch:
- Überweisung auf das Vereinskonto oder
- SEPA-Lastschriftmandat.
§ 5 – Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug gilt folgende Regelung:
- 1. Monat: Schriftliche Mahnung per E-Mail, WhatsApp oder an die beim Verein hinterlegte Postanschrift (nach Wahl des Mitglieds bei Eintritt).
- 2. Monat: Ruhen der Mitgliedschaft für drei Monate (kein Stimmrecht, kein Wahlrecht).
- Nach insgesamt 3 Monaten Zahlungsverzug: Der Vorstand beschließt den Ausschluss des Mitglieds und informiert die nächste Mitgliederversammlung.
- Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, gegen den Ausschluss bei der nächsten Mitgliederversammlung Berufung einzulegen.
- Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig.
§ 6 – Rückerstattung
Bereits gezahlte Beiträge werden bei Austritt oder Ausschluss nicht zurückerstattet.
§ 7 – Schlussbestimmungen
- Diese Beitragsordnung wird durch Beschluss des Vorstands erlassen und tritt sofort in Kraft.
- Sie wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme oder Bestätigung vorgelegt.