Beitragsordnung

Diese Ordnung basiert auf § 8 der Satzung und regelt Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge

§ 1 – Rechtsgrundlage

Diese Ordnung basiert auf § 8 der Satzung des Vereins, wonach von den Mitgliedern Beiträge erhoben werden und die Höhe sowie Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden.

§ 2 – Beitragshöhe

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro pro Monat, gemäß dem zuletzt von der Mitgliederversammlung gefassten Beschluss.

§ 3 – Zahlungsweise

Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten. Jedes Mitglied kann wählen zwischen:

  1. monatlich,
  2. vierteljährlich,
  3. halbjährlich oder
  4. jährlich.

§ 4 – Zahlungsarten

Die Beiträge sind ausschließlich zu entrichten durch:

  1. Überweisung auf das Vereinskonto oder
  2. SEPA-Lastschriftmandat.

§ 5 – Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug gilt folgende Regelung:
    • 1. Monat: Schriftliche Mahnung per E-Mail, WhatsApp oder an die beim Verein hinterlegte Postanschrift (nach Wahl des Mitglieds bei Eintritt).
    • 2. Monat: Ruhen der Mitgliedschaft für drei Monate (kein Stimmrecht, kein Wahlrecht).
    • Nach insgesamt 3 Monaten Zahlungsverzug: Der Vorstand beschließt den Ausschluss des Mitglieds und informiert die nächste Mitgliederversammlung.
  2. Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, gegen den Ausschluss bei der nächsten Mitgliederversammlung Berufung einzulegen.
  3. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist endgültig.

§ 6 – Rückerstattung

Bereits gezahlte Beiträge werden bei Austritt oder Ausschluss nicht zurückerstattet.

§ 7 – Schlussbestimmungen

  1. Diese Beitragsordnung wird durch Beschluss des Vorstands erlassen und tritt sofort in Kraft.
  2. Sie wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme oder Bestätigung vorgelegt.
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