
Die Mitgliedsordnung konkretisiert die §§ 6 und 7 der Satzung und regelt Voraussetzungen, Verfahren sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 1 – Rechtsgrundlage
Diese Ordnung basiert auf den §§ 6 und 7 der Satzung des Vereins, welche den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln. Sie konkretisiert und ergänzt diese Bestimmungen durch ausführliche Regelungen zur Durchführung.
§ 2 – Voraussetzungen der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine schriftliche Begründung. Der Antragsteller hat das Recht, Berufung bei der Mitgliederversammlung einzulegen; deren Entscheidung ist endgültig.
- Die Mitgliedschaft setzt die Anerkennung der Satzung sowie der bestehenden und zukünftigen Ordnungen des Vereins voraus, die durch den Vorstand und die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf andere Personen ist ausgeschlossen.
§ 3 – Aufnahmeverfahren
- Der Aufnahmeantrag ist auf dem offiziellen Formular des Vereins zu stellen.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Antrags durch den Vorstand und der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags.
- Eine Wiederaufnahme ausgeschlossener Mitglieder ist nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich.
§ 4 – Rechte der Mitglieder
- Teilnahme an allen Veranstaltungen und Aktivitäten des Vereins.
- Teilnahme an der Mitgliederversammlung und an den Beratungen.
- Das aktive Stimmrecht wird nach sechs Monaten ordnungsgemäßer Mitgliedschaft erworben.
- Das passive Wahlrecht (Kandidatur für den Vorstand) wird nach 24 Monaten ordnungsgemäßer Mitgliedschaft erworben.
- Mitglieder haben das Recht, die Vereinsräume für private Anlässe (z. B. Kindergeburtstage, Hochzeiten, Trauerfeiern) gemäß der gültigen Haus- und Nutzungsordnung zu nutzen.
§ 5 – Pflichten der Mitglieder
- Pünktliche und regelmäßige Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Aktive Unterstützung der Vereinsziele durch Teilnahme an Aktivitäten.
- Einhaltung der Satzung, Ordnungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands.
- Wahrung des Ansehens des Vereins und Unterlassung von Handlungen, die dem Verein schaden.
§ 6 – Ruhen und Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Beendigung der Mitgliedschaft richtet sich nach § 6 der Satzung sowie nach den Regelungen der Beitragsordnung (§ 5 – Zahlungsverzug).
- Die Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstands ruhend gestellt werden, wenn ein schwerer Verstoß gegen die Haus- und Verhaltensordnung vorliegt, bis zur endgültigen Entscheidung durch die Mitgliederversammlung.
- Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht.
§ 7 – Schlussbestimmungen
- Diese Mitgliedsordnung wird durch Beschluss des Vorstands erlassen und tritt sofort in Kraft.
- Sie wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme oder Bestätigung vorgelegt.